NEU
- Die Zulassung zur 1. Finalrunde erfolgt anhand einer Video-Datei in einer zentralen Vorauswahl. Das Video sollte möglichst aktuell sein (maximal vor einem Jahr aufgenommen).
- Alle Teilnehmenden entscheiden, ob sie in der Kategorie Oper/Operette oder in der Kategorie Konzert teilnehmen, mit entsprechendem Schwerpunkt im Repertoire (mindestens 2/3 Zeitanteil).
- Der Umfang des einzureichenden Repertoires beträgt mindestens 30 Minuten.
ANFORDERUNGEN AN DIE VIDEO-DATEI
- Ein Stück eigener Wahl, Länge mindestens 3 Minuten
- A cappella oder begleitet von max. 1 akustischen Instrument (live oder Playback)
- Ton ungeschnitten (Bild darf geschnitten sein!), unverstärkt und ohne technische Bearbeitung der Singstimme
Für die Teilnahme muss am letzten Tag der Anmeldefrist 1. Oktober 2024 eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder
- ein in Deutschland erworbener deutscher Schulabschluss, mindestens 10. Klasse (Nachweis erfolgt durch Einsendung einer Kopie des Schulabschlusszeugnisses), oder
- das an einer deutschen Auslandsschule erworbene deutsche Abitur; zusätzlich Nachweis der Immatrikulation mit dem Ziel eines Abschlusses in einem berufsqualifizierenden Ausbildungsgang mit dem Unterrichtsfach Gesang an einer Ausbildungsstätte in Deutschland mit staatlicher Anerkennung (Nachweis erfolgt durch Einsendung einer Kopie des Abiturzeugnisses sowie einer Immatrikulationsbescheinigung für das kommende Fachsemester), oder
- das an einer deutschen Auslandsschule erworbene deutsche Abitur; zusätzlich Nachweis einer abgeschlossenen berufsqualifizierenden Ausbildung mit dem Unterrichtsfach Gesang an einer Ausbildungsstätte in Deutschland mit staatlicher Anerkennung (Nachweis erfolgt durch Einsendung von Kopien des Abiturzeugnisses sowie des Ausbildungs-Abschlusszeugnisses), oder
- die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU, Islands, Liechtensteins, Norwegens, der Schweiz, UK oder der Ukraine; zusätzlich Nachweis der Immatrikulation mit dem Ziel eines Abschlusses in einem berufsqualifizierenden Ausbildungsgang mit dem Unterrichtsfach Gesang an einer Ausbildungsstätte in Deutschland mit staatlicher Anerkennung (Nachweis erfolgt durch Einsendung einer Immatrikulationsbescheinigung für das kommende Fachsemester), oder
- die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU, Islands, Liechtensteins, Norwegens, der Schweiz, UK oder der Ukraine; zusätzlich Nachweis einer abgeschlossenen berufsqualifizierenden Ausbildung mit dem Unterrichtsfach Gesang an einer Ausbildungsstätte in Deutschland mit staatlicher Anerkennung (Nachweis erfolgt durch Einsendung einer Kopie des Ausbildungs-Abschlusszeugnisses).
Außerdem gelten folgende Bedingungen:
- geboren 1994 bis 2007
- Anmeldung online bis 1. Oktober 2024
- Überweisung der Anmeldegebühr von 30 Euro bis zum 5. Oktober 2024 unter Angabe der bei der Anmeldung zugewiesenen Anmeldenummer.
Empfänger: BWGB e.V.
IBAN: DE44100500000190407255
BIC: BELADEBEXXX
Die Anmeldegebühr wird zurückgezahlt, wenn ein:e Bewerber:in nicht zur Vorauswahl nach Video-Dateien zugelassen wird.
Sollte der Wettbewerb vom Veranstalter abgesagt oder unterbrochen werden müssen, wird die Anmeldegebühr allen Kandidat:innen zurückgezahlt, die noch nicht aus dem Wettbewerb ausgeschieden sind.
Das Repertoire darf nach Anmeldeschluss nicht mehr geändert werden, es sei denn, der Veranstalter rät dazu oder bestimmt dies als Voraussetzung für die Teilnahme.
Terminwünsche können nur im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten berücksichtigt werden.
Klavierbegleiter*innen für die Finalrunden werden auf Wunsch kostenlos gestellt. Eigene Begleiter:innen (Klavier oder ein anderes Instrument) sind auf Kosten der Kandidat:innen ausdrücklich zugelassen.
Das gesamte Notenmaterial ist auf Anforderung den Pianisten:innen vorab zur Verfügung zu stellen.
Fahrt- und Aufenthaltskosten tragen die Kandidat:innen. Finalrunden-Kandidat:innen ohne Wohnsitz in Berlin erhalten nachträglich Reisekostenzuschüsse.